AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand 27.09.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über DJ-Leistungen und Veranstaltungstechnik zwischen Markus Weber, Großer Kamp 3, 45731 Waltrop, tätig unter den Namen „hochzeitdj.nrw“ und „Klangwahl“ (nachfolgend „Dienstleister“), und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Was im Angebot oder im Vertrag individuell vereinbart ist, hat Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Anfragen sind unverbindlich und kostenlos. Auf eine Anfrage erhält der Auftraggeber ein Angebot mit allen Leistungen und Preisen. Das Angebot gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, 14 Tage ab Versand; so lange ist der Termin für den Auftraggeber reserviert.
Das Angebot kann online über den persönlichen Link aus der Angebotsmail angenommen werden. Dort wählt der Auftraggeber die gewünschten Zusatzleistungen, sieht den Gesamtbetrag, bestätigt diese Bedingungen und schließt die Buchung mit der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ ab. Bis dahin lassen sich alle Angaben jederzeit ändern. Mit dem Klick nimmt der Auftraggeber das Angebot verbindlich an; der Vertrag ist damit geschlossen. Ein Vertrag kann auch schriftlich oder per E-Mail geschlossen werden.
Nach der Annahme erhält der Auftraggeber eine Bestätigung mit dem Angebot als PDF per E-Mail sowie den Dienstleistungsvertrag, der die vereinbarten Leistungen festhält und online unterschrieben werden kann. Der Dienstleister speichert den Vertragstext. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungen
Welche Leistungen gebucht sind, ergibt sich aus dem angenommenen Angebot und dem Vertrag. Das gebuchte Stundenpaket beginnt mit dem Eintreffen der Gäste am Veranstaltungsort. Auch Hintergrundmusik, etwa zum Empfang oder Essen, zählt zur vereinbarten Spielzeit. An- und Abfahrt sowie Auf- und Abbau der Technik sind enthalten.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Es gelten die Preise aus dem Angebot. Eine Anzahlung wird nicht erhoben. Die Vergütung kann am Veranstaltungstag vor oder nach der Veranstaltung bar gezahlt oder bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung überwiesen werden. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG berechnet der Dienstleister keine Umsatzsteuer.
§ 5 Aufbau, Technik und Location
Der Auftraggeber sorgt für einen geeigneten, überdachten Aufstellplatz, einen ausreichenden 230-V-Stromanschluss und einen barrierefreien Zugang zur Anlieferung in unmittelbarer Nähe der Location. Der Dienstleister muss sein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe abstellen können; etwaige Parkgebühren trägt der Auftraggeber. Die Aufbauzeit richtet sich nach der gebuchten Technik und wird vorher abgesprochen. Der Auftraggeber informiert die Location über Auf- und Abbau und übernimmt dabei gegebenenfalls anfallende Kosten.
§ 6 Widerruf
Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich (Brief oder E-Mail) widerrufen; maßgeblich ist das Absendedatum. Wird der Vertrag erst innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung geschlossen, besteht kein Widerrufsrecht.
§ 7 Rücktritt durch den Auftraggeber
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, wird ein Teil der vereinbarten Vergütung als Ausfallpauschale fällig:
- bei Absage bis sechs Monate vor der Veranstaltung: 50 %
- bis drei Monate vor der Veranstaltung: 70 %
- bis einen Monat vor der Veranstaltung: 85 %
- danach: 100 %
Kann der Dienstleister den Termin anderweitig zu gleichen Konditionen vergeben, entfällt die Ausfallpauschale. Aus Kulanz entfällt sie ebenfalls, wenn die Veranstaltung wegen eines nachweisbaren Todesfalls im engsten Familienkreis des Auftraggebers abgesagt wird. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Verhinderung des Dienstleisters
Kann der Dienstleister die Leistung wegen Krankheit, behördlicher Anordnung oder Gewerbeaufgabe nicht selbst erbringen, stellt er einen gleichwertigen Ersatz zu denselben Leistungen und Preisen (DJ-Garantie). Dem Auftraggeber entstehen dadurch keine Mehrkosten. Nur wenn ein Ersatz aus Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat (etwa höhere Gewalt), unmöglich ist, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Durchführung
Die künstlerische Gestaltung liegt beim Dienstleister; Musikwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Besteht Gefahr für Personen oder die Technik, darf der Dienstleister die Veranstaltung vorzeitig beenden; der Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt. Fallen einzelne Technikkomponenten aus und ist kein Ersatz möglich, mindert sich die Vergütung um deren Einzelpreis; fällt die gesamte Technik aus, anteilig nach der bis dahin gespielten Zeit.
§ 10 Verpflegung
Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister und eventuellen Helfern am Veranstaltungstag Speisen und alkoholfreie Getränke in angemessenem Rahmen zur Verfügung.
§ 11 GEMA
Die Anmeldung und etwaige GEMA-Gebühren übernimmt der Auftraggeber bzw. der Veranstalter.
§ 12 Haftung
Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Technik des Dienstleisters, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dienstleister verursacht werden. Für bereits vor Ort installierte Anlagen (z. B. der Location) übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Im Übrigen haftet der Dienstleister nach den gesetzlichen Bestimmungen; bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
§ 13 Datenschutz
Die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet und nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben.
Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis zur Sicherheit
Einige Lichteffekte können bei entsprechend veranlagten Menschen epileptische Anfälle auslösen, und sehr laute Musik kann auf Dauer das Gehör schädigen. Bitte gebt diesen Hinweis an eure Gäste weiter.